Anfrage: Offene Gemeindegebühren - 3. Anfrage
Dienstag, 6. März 2007
- Nach Einsichtnahme in meine Anfrage an die Stadtgemeinde Meran vom 16. Februar 2006 in Bezug auf die offenen Gemeindegebühren und das diesbezügliche Antwortschreiben vom 24. April 2006;

- Nach Einsichtnahme in meine erste Anfrage an die Meraner Stadtwerke AG vom 2. August 2006 in Bezug auf die offenen Gemeindegebühren und das diesbezügliche Antwortschreiben vom 4. September 2006;

- Nach Einsichtnahme in die zweite Anfrage an die Meraner Stadtwerke AG vom 10. September 2006 in Bezug auf die offenen Gemeindegebühren (mit gleichzeitigem Begleitschreiben unter dem Hinweis auf die Auskunftspflicht), welche bislang immer noch nicht beantwortet worden ist (grobe Fahrlässigkeit!!!);

- Nach Einsichtnahme in die Anfrage an die Stadtgemeinde Meran vom 28. November 2006 in Bezug auf Rechtsauskunft über die Verweigerung auf das Aktenzugangsrecht und das diesbezügliche Antwortschreiben vom 3. Jänner 2007;

- Nacht Einsichtnahme in die Anfrage um Rechtsauskunft an das Landesamt für Örtliche Körperschaften vom 28. November 2006 und dem diesbezüglichen Antwortschreiben vom 31. Jänner 2007;

ersucht die Gemeinderätin der UNION FÜR SÜDTIROL, Reinhild Campidell, um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Wer ist der verantwortliche Beamte der Stadtwerke Meran AG, welcher der Gemeinderätin Reinhild Campidell bislang die Aushändigung der Informationen zu den offenen Gemeindegebühren verweigert, laut Rechtssprechung des Rechnungshofes grob fahrlässig gehandelt hat und damit auch eine persönliche Schadensersatzpflicht riskiert?

2.) Wie kann es sein, dass Stadtrat Roberto Ragazzi die Meraner Gemeinderätin Reinhild Campidell dazu anweist, sich die gewünschten Informationen über die Stadtwerke Meran AG einzuholen und Bürgermeister Dr. Günther Januth hingegen dazu ermahnt, die Informationen grundsätzlich über Meraner Stadtverwaltung einzuholen?

3.) Aufgrund welcher Gesetzesartikel der Datzenschutzbestimmungen können laut ihrer Auffassung an die Gemeinderätin Reinhild Campidell die gegenständlichen Daten nicht ausgehändigt werden? (Bitte um genaue Angabe der Bestimmungen, ihre Angaben im Beantwortungsschreiben sind sehr dürftig!)

4.) Wie beurteilen Sie die Rechtsauskunft des Landesamtes für Örtliche Körperschaften vom 31. Jänner 2007 in Bezug auf das Aktenzugangsrecht der Gemeinderatsmitglieder, welche Ihnen zur Kenntnisnahme übermittelt worden ist?

5.) Werden der Gemeinderätin Reinhild Campidell die nicht bezahlten Gemeindegebühren der Jahre 2002, 2003, 2004 und 2005 (Wasser, Abwasser, Müll) zusammen mit der namentlichen Angabe des Schuldners/ der Schuldnerin mitgeteilt?

6.) Darüberhinaus ersucht die Gemeinderätin um die Aushändigung der namentlichen Auflistung jener SchuldnerInnen, welche im Jahr 2001 die Gemeindeimmobiliensteuer GIS nicht bezahlt haben, wie bereits in einer Anfrage vom 16. Februar 2006 angefordert. Ich ersuche höflich um Beantwortung meiner Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist mit dem Verweis auf die Möglichkeit des Verwaltungsrekurses vor dem Regionalen Verwaltungsgericht von Bozen innerhalb von 30 Tagen ab Ablehnung des Antrages auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen bzw. innerhalb von 30 Tagen nach 30-tägiger Untätigkeit der Verwaltung ab Abgabe des Antrages.

Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit.

Mit freundlichem Gruß

Reinhild Campidell
Gemeinderätin in Meran
 
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